Stiftung


Die Stiftung der Lebenshilfe Herford Stiftungslogo

  • gegründet im Jahr 2009 durch den Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Kreisvereinigung Herford e.V.
  • anerkannt durch die Bezirksregierung Detmold als selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts
  • fördert Menschen mit Behinderung aller Altersstufen, langfristig und dauerhaft
  • kann Träger von Projekten oder Einrichtungen folgender Bereiche werden: Frühe Hilfen und Beratung, Freizeit und Reisen, Sport, Kunst und Musik, Kulturtechniken erlernen und verbessern, Gesundheit und Bildung
  • ist Träger der Projekte:
    – ehrenamtliche Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen mit Behinderung und deren Angehörige durch ausgebildete Hopizbegleiter – in Kooperation mit der Hospizbewegung Herford e. V.
    – ehrenamtlicher Besuchsdienst für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige aus dem Bereich der Lebenshilfe Herford e.V. (siehe Anfrage unter Downloads)
  • wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geführt. Es entstehen keine Personalkosten. Sämtliche Spenden und Zuwendungen kommen voll den Förderprojekten im Wirkungskreis Herford zugute
  • die Mittelvergabe erfolgt nach einem schriftlichen Antrag an den Stiftungsvorstand. Die Aufgaben der Stiftung sind in einer Satzung festgelegt.

Sie können spenden oder zustiftenWerkstatt_0009

Mit einer Spende können Sie konkret und direkt helfen. Sie unterstützen die Stiftung unmittelbar in ihrer Tätigkeit und Ihre Spende findet zeitnah Verwendung. Durch Ihre einmalige, monatliche oder jährliche Spende können Sie unsere Projekte direkt und langfristig unterstützen.

Zustiften kann jeder, der Teile seines Vermögens der Stiftung zur Verfügung stellt, durch

  • Zustiften zu Lebzeiten
  • Errichtung eines Stiftungsfonds
  • Unterstiftung mit einem von Ihnen gewünschten Namen
  • testamentarisches Vermächtnis oder eine Erbschaft

Die Zustiftung bleibt unantastbar im Stiftungsstock und den künftigen Generationen erhalten. Die Erträge werden ausschließlich zur Erfüllung des satzungsgemäßen Stiftungszweckes verwendet.

Gemeinsam mit unserem Notar beraten wir Sie gern – selbstverständlich vertraulich. Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen. Für das erste Beratungsgespräch übernimmt die Stiftung die Kosten.

Der Stiftungsvorstand:
Christian Manz (Vorstandsvorsitzender) 05221 81843
Renate Recksiek           05221 24078
Margret Wehmeier      05222 72183
Christl Windgassen      05221 72188
Bärbel Zuhl                    05221 55464


Stiftungskonto der Stiftung der Lebenshilfe Herford
IBAN DE 39 4945 0120 0000 0742 94
BIC WLAHDE44XXX
Sparkasse Herford


Die Förderanfrage

Wenn Sie ein gutes Projekt haben, das wir als Stifung der Lebenshilfe Herford unterstützen können, spechen Sie uns an.

Die Mittelvergabe erfolgt nach einem schriftlichen Antrag an den Stiftungsvorstand. Der Antrag kann formlos bis spätestens 8 Tage vor den Sitzungsterminen an die Stiftung gestellt werden.

Bezuschusst werden nur Gruppenangebote. Es erfolgt keine Zuwendung an Einzelpersonen.

Die Sitzungstermine 2024:
31.01.2024
22.05.2024
04.09.2024
20.11.2024

Die Förderanfrage sollte folgendes enthalten:
– Projektbeschreibung
– Vorstellung der Beteiligten
– Zeitplan
– Kosten- und Finanzierungsplan

Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Anregungen.

Der Förderantrag

Hier finden Sie nähere Informationen zu Ihrem Förderantrag:

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Downloads

Hier finden Sie alle Informationen zu der Arbeit der Stiftung, den Projekten und die Möglichkeiten der Unterstützung.

StiftungsflyerInformationsflyer – Die Stiftung der Lebenshilfe Heford e.V.

Zukunft stiften – Entwicklung fördern.

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Die Satzung

Lesen Sie hier die Satzung der Stiftung der Lebenshilfe Herford e.V.

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Besuchsdienst

Die Stiftung bietet einen ehrenamtlichen Besuchsdienst für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige aus dem Bereich der Lebenshilfe Herford e.V. an.

Hier finden Sie den Download zur Besuchsdienstanfrage:

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Das Hospizkonzept

Hier finden Sie nähere Informationen zum Hospizkonzept

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Vortragsveranstaltungen:

 

Hier finden Sie nähere Informationen zur Vortragsreihe:
Erbrecht / Testament bei Beteiligung von Menschen mit Behinderung vom 21.04.2016:

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Weitere Informationen

Lebenshilfe Herford e. V. | Ackerstraße 31 | 32051 Herford | Tel. 05221 9153 0 | info@lebenshilfe-herford.de