Lockerung der Besuchsregelungen in den Wohnstätten ab dem 10.05.2020

Stand 06.05.2020

Nach der Ankündigung des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Herrn Karl-Josef Laumann, werden wir wieder Besuche in den Wohnstätten ab dem 10.05.2020 ermöglichen.

Wir weisen dringend darauf hin, dass eine telefonische Voranmeldung erforderlich ist und dass wir vorläufig die Besuche über Terminabstimmung ermöglichen werden.

Um Sie zu informieren, welche Bedingungen wir einzuhalten haben, damit die Besuche stattfinden können, lesen Sie hierzu bitte das Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 05.05.2020 zur Lockerung der Besuchsregelungen in der Coronaschutzverordnung:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW – Lockerung der Besuchsregelungen in der Coronaschutzverordnung – 05.05.2020

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