Bundesteilhabegesetz (BTHG) #TeilhabeStattAusgrenzung
Für uns sind einheitliche Lebensverhältnisse in NRW für alle Menschen mit Behinderung wichtig. Deshalb fordern wir von der Politik in NRW die Leistungen der Eingliederungshilfe ausnahmslos an die Landschaftsverbände zu übertragen und verbindliche Rahmenvorgaben und Qualitätsstandards zu setzen. Nur so erhalten wir für diese landeseinheitliche Regeln und die Belange von Menschen mit Behinderung werden im Sinne des BTHG gewahrt. Die Übertragung der Frühförderung an die Landschaftsverbände ist ein zentraler Schritt und ein Beitrag zu Hilfe aus einer Hand. Wer ihn nicht mitgeht, gefährdet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landesrecht. #TeilhabeStattAusgrenzung
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