Inklusionsbetriebe
Inklusionsbetriebe sind Klein- und Mittelbetriebe, die über ein Vielfaches der gesetzlichen Pflichtquote hinaus Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zur Verfügung stellen. Sie sind im Sozialgesetzbuch IX unter § 215ff definiert.
Inklusionsbetriebe arbeiten markt- und qualitätsorientiert und bieten ihren Mitarbeitern Arbeitsverhältnisse unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, wie z. B. tarifliche bzw. ortsübliche Entlohnung und Kündigungsschutz.