Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe sind Klein- und Mittelbetriebe, die über ein Vielfaches der gesetzlichen Pflichtquote hinaus Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zur Verfügung stellen. Sie sind im Sozialgesetzbuch IX unter § 215ff definiert.

Inklusionsbetriebe arbeiten markt- und qualitätsorientiert und bieten ihren Mitarbeitern Arbeitsverhältnisse unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, wie z. B. tarifliche bzw. ortsübliche Entlohnung und Kündigungsschutz.

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